Beratung für Menschen mit Schulden
Was leistet die Beratung?
Unsere Schuldner- und Insolvenzberatung hat weiterhin für Sie geöffnet. Die Beratung erfolgt dabei nach Terminvereinbarung.
Wenn Sie Schulden haben, helfen wir Ihnen. Arbeitslosigkeit, Scheidungen, Krankheiten und andere Schicksalsschläge oder auch die mangelnde Fähigkeit, mit Geld umzugehen, sind häufig die Ursache von Überschuldung.
Die monatlichen Einnahmen können die Ausgaben nicht mehr ausgleichen. Mahnungen häufen sich, vielleicht steht schon der Gerichtsvollzieher vor der Tür und das Konto wird gepfändet.
In solchen Situationen ist es wichtig, sich nicht von den Schulden in die Enge treiben zu lassen, sondern aktiv einen Ausweg zu suchen. Das Deutsche Rote Kreuz kann zwar nicht Ihre Schulden bezahlen, Ihnen aber dabei helfen, Ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.
Wir beraten Leipzigs Bürger:
- über Ihre Rechte als Schuldner;
- über Ihre Ansprüche, z.B. Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch;
- über die Rechtmäßigkeit der Forderungen;
- bei Ihrer Haushaltsplanung;
- zum Vollstreckungsschutz/P-Konto;
- bei Verhandlungen mit Gläubigern, z.B. bei Ratenzahlungen, Stundungen, Vergleichen etc.
Gemeinsam versuchen wir, Wege aus Ihrer Schuldensituation zu finden.
Was kostet die Beratung?
Als geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung beraten und unterstützen wir Sie im Verbraucherinsolvenzverfahren beim außergerichtlichen Einigungsversuch zur Erlangung der Restschuldbefreiung.
Unsere Beratung ist vertraulich und kostenfrei!
Wir bieten einmal im Monat, jeden 2. Mittwoch im Fachbereich Schuldner-und Insolvenzberatung DRK Akademischer Kreisverband Leipzig e.V 04103 Leipzig, Vor dem Hospitaltore 1 eine Informationsveranstaltung zum Thema "Verbraucherinsolvenzverfahren und Schuldenprävention" an. Die Veranstaltung findet in unserem Schulungsraum in der Geschäftsstelle statt.
Unsere nächste Veranstaltung "Schuldenprävention und Verbraucherinsolvenz" findet als Präsenzveranstaltung am Mittwoch, den 11.09.2024, 18:00 Uhr Vor dem Hospitaltore 1 statt. Anmeldungen von Interessierten bitte unter drk-aklsb(at)t-online.de oder direkt in der Schuldnerberatungsstelle Vor dem Hospitaltore 1.
Wie geht es weiter?
Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.
weitere Ansprechpartner
Name | Beratungsstelle | Kontakt |
Andrea Schubert | Vor dem Hospitaltore 1 | Email: andrea.schubert@drk-akl.de |
Unsere Beratungsstellen
Adresse | Sprechzeiten |
Vor dem Hospitaltore 1, 04103 Leipzig | Bitte vereinbaren Sie einen Termin von Montag - Freitag unter Tel: 0341 47 99 464 |
Welches sind die Ursachen einer Überschuldung?
Die Ursachen sind vielfältig. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Einstellung zu Schulden gewandelt. Im Gegensatz zu früher wird es den Menschen viel leichter gemacht, Kredite zu erhalten und die Regelung der Geldgeschäfte über ein Girokonto gehört heute zum Alltag. Heute sind es nicht mehr in erster Linie die Finanzierung von Immobilien oder PKW`s, sondern verstärkt wird auch der tägliche Bedarf über Girokontoüberzug oder kurzlebige Konsumartikel über Kredit finanziert. Das Leben auf „Pump“ ist heute in Privathaushalten zur Normalität geworden. Allein für privaten Konsum haben sich die Bundesbürger mit über 400 Milliarden Euro verschuldet.
Die Verschuldung wird häufig zur Überschuldung bei nicht vorhergesehenen bzw. geplanten Ereignissen und wird um so wahrscheinlicher, je länger ein unvorhergesehenes Ereignis andauert. Ursachen können sein:
- plötzliche Arbeitslosigkeit
- Wegfall von Überstunden oder einem Nebenjob
- Berufsunfähigkeit oder Krankheit
- Scheidung oder gescheiterte Partnerschaften
- Geburt eines Kindes
- Miet- und Energiepreiserhöhungen oder zum Jahresende die Nebenkostenabrechnung
- Überschätzung der eigenen Möglichkeiten zur Finanzierung eines Hauses oder einer Wohnung
- Bürgschaften, die oft vertrauensvoll für Angehörige für hohe Summen abgegeben werden
Mögliche Folgen einer Überschuldung?
Gläubiger schicken Mahnungen, schließlich Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Teuer wird es, wenn sie Inkassoinstitute und / oder Rechtsanwälte beauftragen, die das Geld einfordern. Gerichtsvollzieher kommen zu Ihnen nach Hause und prüfen, was pfändbar ist und nehmen die eidesstattliche Versicherung ab. Gläubiger lassen über das Gericht beim Arbeitgeber Ihr Gehalt oder bei der Bank Ihr Konto pfänden. Die Folge dieser Zwangsmaßnahmen ist, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber nur noch den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens auszahlt bzw. im letzteren Fall die Bank Überweisungs- und Daueraufträge nicht mehr ausführt.
Dann wird die Miete oder der Strom nicht mehr überwiesen, wichtige Beiträge an Versicherungen werden nicht bezahlt. Banken reagieren oft mit einer Kontokündigung. Vielen droht die Einstellung der Strom- und Gaszufuhr und letztlich auch der Verlust der Wohnung, schlimmstenfalls durch eine Räumungsklage. Können die Hypothekentilgungen nicht mehr aufgebracht und ein Käufer für die Immobilie nicht gefunden werden, drohen die Banken mit der Versteigerung.
Zuständigkeiten: Unterschiede in den Aufgaben von Schuldnerberatungsstellen
Seien Sie vorsichtig bei gewerblichen Schuldenregulierern. Diese wollen eins, Ihr Geld. Eine kostenlose Beratung ist seriös.
Um nicht unnötige Wege oder Wartezeiten in Kauf zu nehmen, ist es wichtig zu wissen, dass es Unterschiede gibt zwischen der
a) Schuldnerberatungsstelle
b) Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, anerkannt im Sinne von § 305 InsO
Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle, wenn Sie
- Hilfe suchen, um einen Überblick über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu bekommen.
- Unterstützung bei existenzsichernden Maßnahmen suchen (Kontopfändung, drohende Räumungsklage etc.).
- Unterstützung bei der Verhandlung mit Ihren Gläubigern und bei einer außergerichtlichen Regulierung suchen.
Bei einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle im Sinne von § 305 InsO haben Sie die Möglichkeit, wie vorab beschrieben, die allgemeinen Hilfen der Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen und zusätzlich
- sich über ein Insolvenzverfahren und die Voraussetzungen für eine Restschuldbefreiung zu informieren.
- mit Unterstützung der Beratungsfachkraft sich außergerichtlich auf Basis eines Vergleichs zu einigen
- bei Scheitern dieser Bemühungen ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen und dieses nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei zu beenden.
Änderungen der Insolvenzordnung (InsO) seit 30.12.2020 in Kraft:
Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung - Bundestag-Beschluss vom 17.12.2020
Wichtige Änderungen im Überblick:
- Dauer der Insolvenzverfahren, auch Verbraucherinsolvenzverfahren nun 3 Jahre, dreijährige Laufzeit der Abtretungserklärung für alle Restschuldbefreiungsverfahren ohne Mindestquote, sukzessive Verkürzung der Verfahren für zwischen dem 17.12.2019 und 30.09.2020 beantragte Verfahren, künftige Zweitverfahren nach Sperrfrist von 10 Jahren dauern dann jedoch 5 Jahre
- Sperrfrist für künftige Zweitverfahren dann 11 statt 10 Jahre
- Herausgabe von Lotteriegewinnen (Bagatellgrenze wohl 200 € in voller Höhe
- Herausgabe von Schenkungen in Treuhandperiode zur Hälfte
- keine Begründung von unangemessenen Verbindlichkeiten in Treuhandperiode
- Neuregelung des Anspruches auf Freigabe der Selbstständigkeit
- Anspruch des Selbstständigen auf gerichtliche Feststellung ihres Abführungsbetrags
Keine Änderungen oder Regelung u.a.:
- der Speicherfristen bei Wirtschaftsauskünften (z.B. Schufa)
- Verstrickungsproblematik (z.B. bei Kontopfändungen)
Für wen sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen zuständig?
Die Schuldnerberatungsstelle ist zuständig für Bürger der Stadt Leipzig. Weitergehende Beratung ist bei Bezug von Leistungen nach SGB II, XII, geringem Einkommen möglich.
Die anerkannte Verbraucherinsolvenzberatungsstelle ist zuständig für Bürger Leipzigs und des Freistaates Sachsen.
Jedoch nicht zuständig für:
- Personen, die noch selbständig sind
- Personen, die selbständig waren und mehr als 20 Gläubiger haben
- Personen, die selbständig waren und gegen die noch Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mit ihren Arbeitnehmern bestehen. (Lohnsteuer, Beiträge für Berufsgenossenschaften, Sozialabgaben für Angestellte)
Für diese Personen gilt das Regelinsolvenzverfahren. Anträge und Informationen hierzu erhalten Sie bei den Insolvenzgerichten. Für weitere Hilfen sind Rechtsanwälte zuständig.
Beratungsinhalte: Wie läuft die Schuldnerberatung praktisch ab?
Die Beratungsfachkraft
- klärt mit Ihnen Ihre persönlichen Verhältnisse.
- bespricht mit Ihnen Ihre finanziellen Möglichkeiten durch Erstellung eines Haushaltsplans unter Berücksichtigung von Einnahmenverbesserungen sowie Ausgabenreduzierungen.
- überprüft Ihre Zahlungsverpflichtungen und berechnet Ihre Gesamtschulden.
- unterstützt Sie beim Erhalt Ihrer Wohnung und Ihrer Stromversorgung.
- unterstützt Sie beim Verhandeln mit Ihren Gläubigern.
- unterstützt Sie in Bezug auf Vollstreckungsschutz (P-Konto).
- informiert Sie über das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Chancen einer Restschuldbefreiung.
- unterstützt Sie beim außergerichtlichen Einigungsversuch und bei Antragstellung fürs gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren.
- hilft Ihnen und Ihrer Familie, wieder selbstbewusst mit Ihren Angelegenheiten umzugehen, Ihre Lebensgrundlage zu sichern und eine neue Lebensperspektive aufzubauen und Ihre Familiensituation zu entspannen.
Erstgespräch
Wie können Sie sich auf das erste Beratungsgespräch vorbereiten?
Vor allem bei akuten Problemen ist schnelle Hilfe gefordert. Bemühen Sie sich rechtzeitig um einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle. Unterstützen Sie die Beratungsfachkraft darin, dass sie sich in kurzer Zeit ein umfassendes Bild von Ihrer Situation machen kann. Dazu braucht Sie von Ihnen für das Erstgespräch folgende Unterlagen, die Sie, soweit Sie das können, ausgefüllt mitnehmen:
- Einkommensbelege
- Mietvertrag
- Schuldunterlagen ggf. mit Gläubiger- und Forderungs-Verzeichnis
Was Sie noch bis zu dem vereinbarten Beratungstermin beachten sollten!
- Bei einer Kontopfändung ist es erforderlich, binnen eines Monats das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Bescheiningung über den erhöhten Schutz nach §850k Absatz 5 ZPO wird von der Beratungsstelle ausgestellt (der pfandfreie monatliche Sockelbetrag, insbesondere Freibeträge für Unterhaltspflichten und Kindergeld).
Sollte das Finanzamt oder eine Verwaltungsbehörde das Konto gepfändet haben, müssen Sie den Antrag bei diesen Behörden stellen.
- Machen Sie keine weiteren Schulden!
- Unterschreiben Sie keine (notariellen) Schuldanerkenntnisse!
- Unterschreiben Sie keine Zahlungsvereinbarungen mit Lohnabtretungsklauseln!
- Vereinbaren Sie keine weiteren Zahlungsvereinbarungen!